Pitztaler-Gletscher: Notweg genehmigt...

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Pitztaler-Gletscher: Notweg genehmigt...

Beitragvon NN » 17.08.2007, 14:29

Pitztaler Gletscher: Notweg braucht doch UVP
Der Notweg muss jetzt im Nachhinein einer UVP unterzogen werden.

Bild

Der Notweg vom Gletscher wird benützt, auch wenn es keinen Notfall gibt.
Bild: LUA

Talabfahrt, Not- oder Sicherheitsweg? Die unendliche Geschichte rund um einen Weg vom Pitztaler Gletscher - vorher Talabfahrt - geht in die nächste Runde. Sie ist kompliziert, letztlich aber ganz einfach. Es geht um Definitionen - um Piste oder Weg. Aber auch um Politik. Eine Abfahrt, Piste oder ein Weg wurde im Pitztal vehement gefordert.

Das Politikum

Nachdem im Vorjahr die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Talabfahrt negativ ausfiel, warfen Oberländer Wirtschaftstreibende LH Herwig van Staa den Bruch eines Wahlversprechens vor. Die Talabfahrt war plötzlich ein Politikum, das ewige Eis ein ewiger Streitfall. Schließlich geht es auch um den Ausbau des linken Fernerkogels. Und um ein Sicherheitskonzept.

Denn die Seilbahnbehörde drohte die neuen Seilbahnen am Pitztaler Gletscher nicht aufsperren zu lassen, sollte es keine entsprechenden Fluchtwege für die Skifahrer und Snowboarder geben. Die Politik suchte einen Ausweg, Naturschutzreferentin LR Anna Hosp fand ihn - einen Notweg als Ausweg. Und dieser wurde geteilt und aus naturschutzrechtlicher Sicht separat beurteilt.

"Wir waren der Ansicht, dass es dafür keine UVP benötigt", erklärt Martin Dolp, zuständiger Beamter in der Umweltschutzabteilung. Weil man von einem Weg und nicht von einem Pisteneubau ausging.

Der erste Wegabschnitt, der Mittelbergweg 1 vom Gletscher Stübele bis zur Gletscherzunge, wurde nach Berufung von Landesumweltanwalt Sigbert Riccabona in zweiter Instanz von der Landesregierung genehmigt und sogleich errichtet. Für den zweiten Weg (Mittelbergweg 2) im Bereich des Gletschers ist das Berufungsverfahren noch anhängig.

Parallel dazu hat Riccabona einen UVP-Feststellungsantrag gestellt, der jedoch ebenfalls im Land abgewiesen wurde.

Die Abfuhr

Der Umweltanwalt berief erneut und wurde jetzt vom Umweltsenat bestätigt. Zentrale Botschaft aus Wien: Beide Wege sind als Einheit und "neue Piste" zu bewerten und deshalb UVP-pflichtig. Laut dem Erkenntnis vom 2. August heißt es, "dass diese Beeinträchtigungen der Landschaft im Bereich des Mittelbergferners als erheblich schädliche belästigende oder belastende Auswirkungen (...) zu bewerten ist und für das gegenständliche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist".

Die Konsequenzen

Welche Konsequenzen die Entscheidung des Umweltsenats hat, das prüft derzeit die Abteilung Umweltschutz. Dass der Chef der Pitztaler Gletscherbahnen Hans Rubatscher bereits eine Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof angekündigt hat, nimmt Dolp zufrieden zur Kenntnis. "Wichtig wäre eine rasche Klärung der Rechtsfrage." Sollte die UVP-Pflicht bleiben, sind folgende Auswirkungen möglich bzw. wahrscheinlich. Der positive Bescheid der II. Instanz für den bereits errichteten Mittelbergweg 1 müsste wegen Unzuständigkeit der Behörde aufgehoben werden, ebenfalls die Bewilligung der BH Imst für den zweiten Abschnitt.

Die Zukunft

Die weitere Vorgangsweise will Dolp so rasch wie möglich mit allen Betroffenen besprechen. Ein drohender Rückbau ist derzeit nicht wahrscheinlich, weil er ob der offenen Fragen und Verfahren keinen Sinn macht. Denn Rubatscher will im Falle des Falles "natürlich auch das UVP-Verfahren für den gesamten Notweg durchführen".


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Re: Pitztaler Gletscher: Notweg braucht doch UVP

Beitragvon NN » 07.09.2007, 12:31

Mandarfen: Für den Pitztaler Notweg wird's eng
Das Land dürfte die Bewilligung für den oberen Teil des Notwegs am Pitztaler Gletscher versagen.

Bild

Das Land Tirol dürfte für den oberen Bereich des Notwegs am Pitztaler Gletscher die Bewilligung versagen.
Bild: TT/Landesumweltanwalt

Nachdem der Umweltbundessenat in Wien dem bereits errichteten Notweg am Pitztaler Gletscher eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben hat, musste das Land jetzt handeln.

In einem gemeinsamen Schreiben informierten LR Anna Hosp (Naturschutz) und LR Hans Lindenberger, der zuständig für die Umweltverträglichkeitsprüfungen ist, die vom Verfahren betroffenen Parteien über die mögliche weitere Vorgangsweise.

Der vom Land in II. Instanz erteilte Bescheid für den Mittelbergweg 1 vom Gletscher Stübele bis zur Gletscherzunge wird vorerst wohl nicht behoben werden.

Das Land dürfte abwarten, ob den Pitztaler Gletscherbahnen während ihres Beschwerdeverfahrens gegen die UVP-Pflicht beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgericht erlaubt wird, den Notweg bis zu einer Entscheidung der Höchstgerichte weiterhin zu benützen (aufschiebende Wirkung).

Keine Bewilligung

Für den oberen Teil des Notwegs im Bereich des Gletschers sieht es allerdings schlecht aus. Schließlich wurde dieser Abschnitt erst in I. Instanz von der BH Imst bewilligt. Hier wird das Land in den nächsten Wochen die Bewilligung versagen. Welche Konsequenzen das hat, hängt letztlich von der Seilbahnbehörde ab.

Denn sie verlangte den Notweg als Teil des Sicherheitskonzepts. Darf der obere Teil nicht mehr präpariert bzw. im Notfall benützt werden, könnte dies eine Kapazitätsbegrenzung auf 2800 Skigäste pro Tag zur Folge haben.

Gutachten vorbereitet

Die Gletscherbahnen bauen ihrerseits auf ein Privat-Gutachten, das im Gegensatz zum Umweltbundessenat keine Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Notweg sieht. Genaueres werde man erst kommende Woche hören, so Willi Krüger.


Von Peter Nindler
06.09.2007


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Alle Bewilligungen für Pitztal aufgehoben

Beitragvon NN » 01.10.2007, 14:06

Land zog Notbremse: Alle Bewilligungen für Pitztal aufgehoben
Das Land Tirol hob die bereits erteilten Genehmigungen für den Pitztaler Notweg auf. Der Rückbau droht.

Knalleffekt für den Pitztaler Notweg. Die Abteilung Umweltschutz des Landes Tirol sprach nun ein Machtwort. Sie hob die naturschutzrechtliche Bewilligung für den ersten Teil des Notweges im Pitztal auf. Damit ist alles, was gebaut wurde, auf einen Schlag illegal.

Sorge um Schutzgüter

Die Berufung des Landesumweltanwalts hatte also Erfolg. Weil der Umweltsenat ihm beipflichtete und ebenso eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für notwendig befand, "ist ein naturschutzrechtlicher Bescheid der Landesregierung und des Bezirkhauptmannes von der Vernichtung bedroht", heißt es im Bescheid.

Auslöser für das Papier dürften aber die weiteren Bauarbeiten am Notweg gewesen sein. Auch wenn sie als "Aufräumen" tituliert wurden, befürchtete das Land, dass "Schutzgüter irreversibel beeinträchtigt" werden könnten.

In weiterer Folge dürfte sich das Land auch die Haftungsfrage gestellt haben. Wird der Rückbau letztlich von höherer Stelle verordnet, bestünde die Möglichkeit, dass die Pitztaler Gletscherbahnen versuchen, das Land zur Verantwortung zu ziehen: Sie hätten im Vertrauen auf die Genehmigungen gebaut, könnten sie erklären.

UVP-Antrag oder Rückbau?

Unabhängig davon bringt dieses Papier die Gletscherbahnen in eine sehr ernste Notlage. Natürlich können sie gegen den Bescheid Beschwerde erheben. Dafür müssen sie jedoch zum Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof gehen.

Andererseits könnten sie den geforderten UVP-Antrag bei der Tiroler Landesregierung einbringen - ansonsten droht ein weiterer Bescheid für den Rückbau.

Im Schreiben ist nämlich klar verankert: "Die Behörde darf einen als rechtswidrig erkannten Zustand nicht bestehen lassen, sondern hat umgehend die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands zu setzen."


Vonn Miriam Sulaiman
01.10.2007


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Re: Alle Bewilligungen für Pitztal aufgehoben

Beitragvon NN » 02.10.2007, 12:54

Im Pitztal bleibt der Notweg das Ziel der Ziele
Der Pitztaler Notweg ist um eine Facette reicher. An Spekulationen über einen Rückbau will sich der Geschäftsführer der Gletscherbahnen nicht beteiligen.

Als "neue Besonderheit" in dem Verfahren bezeichnete der Geschäftsführer der Pitztaler Gletscherbahnen, Willi Krüger, den jüngsten Bescheid des Landes. Wie berichtet, hatte damit die Abteilung Umweltschutz alle erteilten Genehmigungen für nichtig erklärt.

Wie er dagegen vorgehen wolle, wisse er noch nicht: "Die Juristen prüfen, welche Möglichkeiten bestehen. Das ist aber juristisches Neuland. An Spekulationen über einen Rückbau beteilige ich mich aber nicht."

Gegen den Beschluss des Umweltsenats, der die Landesentscheidung auslöste und eine Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig erklärte, hat er Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Aufgrund der neuen Entscheidung musste Krüger alle laufenden Arbeiten stoppen. "Auf den Skibetrieb hat das natürlich keine Auswirkungen. Der Notweg ist zwar vorhanden, weil sowieso kein Schnee liegt, kann man ihn aber nicht befahren", fügt er hinzu. Später könne er auch niemanden hindern, runterzufahren: "Ich darf den Weg nur nicht anpreisen und das tue ich auch nicht."

Mit allen Beteiligten werde es in den nächsten Tagen ausführliche Gespräche geben: "Dort werde ich auch sicherlich ansprechen, wie man in der Zwischenzeit bei Notfällen vorgeht."


Von Miriam Sulaiman
01.10.2007


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Re: Pitztaler Gletscher: Alle Bewilligungen für Notweg aufge

Beitragvon NN » 15.11.2007, 14:36

Pitztaler Gletscher 15.11.2007

Bild

Weiter warten auf Notweg im Pitztal
Laut Umweltsenat in Wien ist dieser Notweg ja UVP-pflichtig. Die Pitztaler Gletscherbahnen haben jetzt das handfeste Problem, wie sie im Notfall tausende Wintersportler zurück ins Tal bringen. Intensive Gespräche für eine Lösung laufen.


Notweg darf nicht benützt werden
Die Zeit ist knapp, die Hauptsaison für die Betreiber der Pitztaler Gletscherbahnen steht vor der Tür. Und so versuchen das Land und Vertreter der Bahn eine Lösung zu finden.
Doch das ist nicht einfach, wie Donnerstagvormittag klar wird.

Denn noch gilt das Erkenntnis des Umweltsenates in Wien. Demnach braucht der Notweg eine Umweltverträglichkeitsprüfung und so lange diese nicht abgewickelt wurde, kann der Notweg auch nicht benützt werden.


Köpferauchen bei Land und Betreibern
Wie also sollen im Notfall tausende festsitzende Wintersportler bei geschlossener Stollenbahn ins Tal gebracht werden? Etwa bei dichtem Nebel und Schneetreiben, wenn z.B. auch keine Hubschrauber fliegen können.

Angeblich beraten darüber Landesrätin Anna Hosp und Vertreter der Gletscherbahn seit Tagen. Eine mögliche, tägliche Kontingentierung der Wintersportler steht angeblich im Raum. Das heißt wiederum, es dürfen nur so viele auf den Gletscher, wie dann auch wieder ins Tal gebracht werden können.

Und hier spießt es sich offenbar - das Land fordert inzwischen klare Aussagen der Bahnbetreiber. Diese gaben sich am Donnerstag aber zugeknöpft. Man wolle die laufenden Gespräche nicht kommentieren, hieß es.


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Re: Pitztaler Gletscher: Kommt Beschränkung für Pitztaler Gl

Beitragvon NN » 16.11.2007, 13:46

Jetzt gibt es neue Überlegungen. Allerdings finde ich die Lösung nicht gut. Nur 2800 Personen auf den Gletscher ? Für die Frühaufsteher ist es schön, aber für die, die später kommen, ist es nicht gut, da sie dann vlt. gar nicht mehr auf den Gletscher kommen, sondern unten bleiben müssen. Das finde ich nicht praktisch und macht nur bedingt Freunde.

Notweg-Alternativen 16.11.2007

Kommt Beschränkung für Pitztaler Gletscher?
Die Diskussion um den Notweg am Pitztaler Gletscher könnte jetzt zu einer unerwarteten Lösung führen. Es wird nämlich darüber nachgedacht, die Anzahl der Wintersportler pro Tag einfach zu beschränken.

2800 Wintersportler als Obergrenze
Das Verkehrsministerium in Wien hat von den Pitztaler Gletscherbahnen ein Alternativkonzept vorgelegt bekommen. Darin enthalten ist die tägliche Beschränkung der Anzahl der Wintersportler, wie Jörg Schröttner, Leiter der Seilbahnbehörde im Verkehrsministerium gegenüber ORF Tirol bestätigt.

2.800 Gletscherbesucher könnten im Notfall, laut Gletscherbahnen, am Berg auch versorgt werden. Dieser Vorschlag wird jetzt geprüft.


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Beitragvon TW » 16.11.2007, 21:02

Bin auch :dagegen: Wenn du da hinfährst und dann gar nicht hoch darfst... Da will ich gar nicht dran denken

Tobi

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Beitragvon NN » 19.11.2007, 19:53

Sicherheitskonzepte 19.11.2007

Pitztalgletscher: Notweg oder Beschränkung?
Als unendliche Geschichte bezeichnet Rupert Hosp, Bürgermeister von St. Leonhard im Pitztal, die Diskussionen um die Sicherheit am Gletscher. Am Mittwoch wird eine weitere Gesprächsrunde dazu stattfinden.


Gegenseitige Bescheide am laufenden Band
Derzeit würden laufend gegenseitig Bescheide ausgestellt, niemand wisse mehr, wie es weitergeht. Am sinnvollsten wäre nach Ansicht des Bürgermeisters eine vernünftige Talverbindung. Der bestehende Notweg eigne sich dafür hervorragend sagt er, und sei auch für jeden Durchschnittsskifahrer zu bewältigen.


Umweltverträglichkeitsprüfung für Notweg
Doch genau an diesem Notweg spießt es sich derzeit: Denn noch gilt das Erkenntnis des Umweltsenates in Wien. Demnach braucht der Notweg eine Umweltverträglichkeitsprüfung - und so lange diese nicht abgewickelt wurde, kann der Notweg auch nicht benützt werden. Durch die diversen Einsprüche könnte das noch lange dauern.


Gletscherbahnen setzten auf Kontingentierung
Derzeit liegt ein neuer Entwurf der Gletscherbahnen bei der Seilbahnbehörde in Wien. Diese wollen eine Kontingentierung für Wintersportler auf 2.800 Gäste pro Tag. Ein Vorschlag, der offenbar weder die Seilbahnbehörde noch das Land begeistert.

Seilbahnbehörde favorisiert Notweg
Die Seilbahnbehörde favorisiert den Notweg. Deren Chef Jörg Schröttner wird sich am Mittwoch mit Verantwortlichen der Pitztaler Gletscherbahnen treffen. Das Land, so hört man, will sich angeblich der Meinung der Seilbahnbehörde anschließen.

Bleibt also abzuwarten, welche Lösung am Mittwoch schlussendlich kommt. Denn die Kontingentierung der Wintersportler dürfte in der Praxis nur schwer umzusetzen sein. Im Notfall müssten die 2.800 Besucher dann am Berg versorgt werden.


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Beitragvon NN » 05.12.2007, 18:46

Pitztaler Notweg kurz vor der Genehmigung
Das Land sieht den Fall Pitztal auf guter Schiene. Die Umweltanwaltschaft ist da anderer Meinung.

Schnee, wohin das Auge reicht. Die Lust aufs Skifahren steigt und damit wird auch der Pitztaler Gletscher gestürmt. Jedoch dürfen derzeit nur 2800 Personen hinauf - so lautet das vorläufige Sicherheitskonzept. "Dauerlösung ist das sicher keine", erklärt Landesrätin Anna Hosp. Diese Woche geht nun das überarbeitete Konzept an das Ministerium.

Notweg zur Altanlage

Mit diesem erwartet man sich letztlich die Erkenntnis, dass der Notweg keine Umweltverträglichkeitsprüfung braucht. "Der Notweg hat ja schon immer zur Altanlage, der Stollenbahn, gehört. Dieser braucht ihn. Das ist wie bei einem Ast mit Verzweigungen", erklärt Hosp. Alle Personen müssten zuerst über die Bahn, bevor sie einzelne Lifte benützen können. Das Umweltbundesamt habe darauf hingewiesen und das Ministerium bestätigte den Weg. Darüber hätte man sich im Vorfeld nur keine Gedanken gemacht.

"Wenn das Ministerium dem Sicherheitskonzept nun inklusive Notweg das Okay gibt, benötigt es nur mehr eine naturschutzrechtliche Genehmigung und die Abteilung Umweltschutz ist am Zug", erklärt die Landesrätin den weiteren Weg. Sie hofft, dass die oberste Seilbahnbehörde ihre Entscheidung rasch trifft.

Der Geschäftsführer der Pitztaler Gletscherbahnen, Willi Krüger, will nichts dazu sagen, solange er keinen Bescheid in Händen hält. Das Sicherheitskonzept sei auch Teil der Verhandlungen.

Umweltanwalt dagegen

Der stv. Landesumweltanwalt, Walter Tschon, ist mit der Vorgangsweise nicht einverstanden. Für ihn steht anvisierte Lösung nicht im Einklang mit den hier anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. "Das Abgehen von einer UVP-Pflicht ist gleichzusetzen mit einer Umgehung der Umweltverträglichkeitsprüfung."

Ein Sicherheitskonzept sei natürlich unabdingbar für den Fall, dass die Stollenbahn ausfällt, aber "ohne UVP wird es nicht gehen können". Dieses Verfahren benötige es, um abschließend feststellen zu können, ob der Weg jemals genützt werden könne. "Es fehlt jegliche gesetzliche Grundlage und daher ist derzeit beim Notweg von einem Schwarzbau auszugehen", spricht Tschon harte Worte im Namen der LUA. Daran ändere auch die Rechtsauskunft aus dem Ministerium nichts.

Ausnahme gelte nicht

Dort sei zwar die Ausnahmebestimmung für eine UVP erläutert worden, die "hiefür erforderlichen Voraussetzungen liegen jedoch gerade im gegenständlichen Fall nicht vor". Und Tschon fügt hinzu: "Für die Umweltanwaltschaft zählen alle Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sowie die maßgeblichen Rechtsbestimmungen. Und das völlig losgelöst von politischen und öffentlichen Erwartungshaltungen."


Von Miriam Sulaiman
04.12.2007


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Beitragvon NN » 21.12.2007, 13:02

Höchstrichter geben dem Pitztal-Notweg Gnadenfrist
Verhaltene Freude dürfte bei den Pitztaler Gletscherbahnen aufkommen. Das Höchstgericht erkannte einen Aufschub zu, zugleich bestätigte der Umweltsenat aber die UVP-Pflicht.

Die Zugangsbeschränkung für den Pitztaler Gletscher besteht noch. Jetzt liegt aber ein Bescheid des Verwaltungsgerichtshofs auf, der für ein zwischenzeitliches Aufatmen sorgen dürfte.

Zur Geschichte: Nach einem Einspruch des Landesumweltanwaltes hatte der Umweltsenat ihm beigepflichtet und ebenso eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den unteren Teil des Notweges für notwendig befunden.

In der Folge hob auch das Land Tirol seine naturschutzrechtliche Genehmigung auf. Damit stand sogar ein Bescheid für einen Rückbau des Notweges im Raum.

Im Schreiben war nämlich klar verankert: "Die Behörde darf einen als rechtswidrig erkannten Zustand nicht bestehen lassen, sondern hat umgehend die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands zu setzen."

Der Verwaltungsgerichtshof erkannte aber nach einer Beschwerde dem Fall "aufschiebende Wirkung" zu, bis die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung letztlich geklärt sei.

Zugleich kam jedoch ein Bescheid des Umweltsenats, der den Gletscherbahnen weniger Freude bereiten dürfte. Walter Tschon (Umweltanwaltschaft) erklärt: "Ich lese daraus: Zurück an den Start.

Dass es eine UVP braucht, wird darin erneut festgehalten. Und es geht um beste Lösungen für die objektive Sicherheit der Skifahrer, wenn die Bahn ausfallen sollte."


19.12.2007 06:46


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