Pitztaler Gletscher: Notweg braucht doch UVP
Der Notweg muss jetzt im Nachhinein einer UVP unterzogen werden.
Der Notweg vom Gletscher wird benützt, auch wenn es keinen Notfall gibt.
Bild: LUA
Talabfahrt, Not- oder Sicherheitsweg? Die unendliche Geschichte rund um einen Weg vom Pitztaler Gletscher - vorher Talabfahrt - geht in die nächste Runde. Sie ist kompliziert, letztlich aber ganz einfach. Es geht um Definitionen - um Piste oder Weg. Aber auch um Politik. Eine Abfahrt, Piste oder ein Weg wurde im Pitztal vehement gefordert.
Das Politikum
Nachdem im Vorjahr die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Talabfahrt negativ ausfiel, warfen Oberländer Wirtschaftstreibende LH Herwig van Staa den Bruch eines Wahlversprechens vor. Die Talabfahrt war plötzlich ein Politikum, das ewige Eis ein ewiger Streitfall. Schließlich geht es auch um den Ausbau des linken Fernerkogels. Und um ein Sicherheitskonzept.
Denn die Seilbahnbehörde drohte die neuen Seilbahnen am Pitztaler Gletscher nicht aufsperren zu lassen, sollte es keine entsprechenden Fluchtwege für die Skifahrer und Snowboarder geben. Die Politik suchte einen Ausweg, Naturschutzreferentin LR Anna Hosp fand ihn - einen Notweg als Ausweg. Und dieser wurde geteilt und aus naturschutzrechtlicher Sicht separat beurteilt.
"Wir waren der Ansicht, dass es dafür keine UVP benötigt", erklärt Martin Dolp, zuständiger Beamter in der Umweltschutzabteilung. Weil man von einem Weg und nicht von einem Pisteneubau ausging.
Der erste Wegabschnitt, der Mittelbergweg 1 vom Gletscher Stübele bis zur Gletscherzunge, wurde nach Berufung von Landesumweltanwalt Sigbert Riccabona in zweiter Instanz von der Landesregierung genehmigt und sogleich errichtet. Für den zweiten Weg (Mittelbergweg 2) im Bereich des Gletschers ist das Berufungsverfahren noch anhängig.
Parallel dazu hat Riccabona einen UVP-Feststellungsantrag gestellt, der jedoch ebenfalls im Land abgewiesen wurde.
Die Abfuhr
Der Umweltanwalt berief erneut und wurde jetzt vom Umweltsenat bestätigt. Zentrale Botschaft aus Wien: Beide Wege sind als Einheit und "neue Piste" zu bewerten und deshalb UVP-pflichtig. Laut dem Erkenntnis vom 2. August heißt es, "dass diese Beeinträchtigungen der Landschaft im Bereich des Mittelbergferners als erheblich schädliche belästigende oder belastende Auswirkungen (...) zu bewerten ist und für das gegenständliche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist".
Die Konsequenzen
Welche Konsequenzen die Entscheidung des Umweltsenats hat, das prüft derzeit die Abteilung Umweltschutz. Dass der Chef der Pitztaler Gletscherbahnen Hans Rubatscher bereits eine Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof angekündigt hat, nimmt Dolp zufrieden zur Kenntnis. "Wichtig wäre eine rasche Klärung der Rechtsfrage." Sollte die UVP-Pflicht bleiben, sind folgende Auswirkungen möglich bzw. wahrscheinlich. Der positive Bescheid der II. Instanz für den bereits errichteten Mittelbergweg 1 müsste wegen Unzuständigkeit der Behörde aufgehoben werden, ebenfalls die Bewilligung der BH Imst für den zweiten Abschnitt.
Die Zukunft
Die weitere Vorgangsweise will Dolp so rasch wie möglich mit allen Betroffenen besprechen. Ein drohender Rückbau ist derzeit nicht wahrscheinlich, weil er ob der offenen Fragen und Verfahren keinen Sinn macht. Denn Rubatscher will im Falle des Falles "natürlich auch das UVP-Verfahren für den gesamten Notweg durchführen".
quelle = Tiroler Tageszeitung