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 Betreff des Beitrags: Erster Zivilprozess nach Sölden-Unglück abgeschlossen...
BeitragVerfasst: 07.12.2006, 18:51 
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Erster Zivilprozess nach Sölden-Unglück abgeschlossen
Die Frau eines Verstorbenen sowie vier Kinder aus Mittenwald/Bayern fordern 75.000 € Schadenersatz.

Bei der Verhandlung sagte unter anderen der Polier der Firma, die die Bauarbeiten an der "Schwarzen-Schneid-Bahn" durchgeführt hatten, aus: "Ich habe vom Betriebsleiter der Ötztaler Gletscherbahnen die klare Erlaubnis erhalten, dass mit dem Hubschrauber über die Seilbahn geflogen werden darf."

Überflug war erlaubt

Genau diese "ausdrückliche Erlaubnis" sei laut dem Vertreter der klagenden Witwe, Andreas Ruetz, notwendig, um die Gletscherbahnen haftbar zu machen. Für die Betreiber der Bahnen hätte eigentlich die Verpflichtung bestanden, für die sichere Beförderung von Personen Sorge zu tragen. Wenn es eine solche Anweisung gegeben habe, wäre diese Verpflichtung eindeutig verletzt worden.

Weitere geladene Zeugen waren der Geschäftsführer der St. Johanner Gletscherbahnen und ein mittlerweile pensionierter Beamter der Seilbahnbehörde. Der Geschäftsführer gab an, dass das Überfliegen von in Betrieb befindlichen Bahnen mit schweren Außenlasten "die Regel" sei. "Großveranstaltungen wie Weltcuprennen sind ohne solche Flüge gar nicht denkbar," sagte er.

Urteil ergeht schriftlich

Der Betrieb der Bahnen werde auf Grund von Lastenflügen üblicherweise nicht eingestellt. Der Beamte der Seilbahnbehörde meinte, er habe nichts davon gewusst, dass mit dem Hubschrauber über die in Betrieb befindliche Bahnen geflogen werde. Aber auch wenn er davon gewusst hätte, hätte er nicht "unbedingt" auf die Einstellung bestanden.

Das Urteil ergeht schriftlich. Am Nachmittag sollte ein weiteres Zivilverfahren stattfinden. Es geht um dabei die Unterhaltsforderungen gegen die Hubschrauberfirma und die Ötztaler Gletscherbahnen.


06.12.2006


quelle : www.tirol.com

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