Gletscherbahn haftet für Hubschrauber-Unglück

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Gletscherbahn haftet für Hubschrauber-Unglück

Beitragvon NN » 09.02.2007, 15:06

Sölden: Gletscherbahn haftet für Hubschrauber-Unglück

Knapp eineinhalb Jahre nach dem Unglück von Sölden, bei auch die Salzburger Hubschrauberfirma Knaus verstrickt war, ist im ersten Zivilprozess das Urteil ergangen. Demnach haften die Ötztaler Gletscherbahnen für den Unfall mit neun Toten und vielen schwer Verletzten.


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Re: Gletscherbahn haftet für Hubschrauber-Unglück

Beitragvon NN » 13.06.2007, 13:00

es tut sich was in Sölden. Nach dem Urteil muss der Hubschraubepilot 15 Monate in Haft, jeodch hat der Unglückspilot das Urteil Berufen, so dass die Berufungsverhandlung beginnt.

Seilbahnunglück von Sölden: Berufungsverhandlung beginnt
Der Hubschrauberpilot war in erster Instanz zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden.

Am Oberlandesgericht Innsbruck findet am Mittwoch die Berufungsverhandlung für den Unglückspiloten von Sölden statt. Der Tiroler war im Juni vergangenen Jahres wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.

Der Unfall am 5. September 2005 am Rettenbachferner im Ötztal hatte für neun Skifahrer aus Deutschland, unter ihnen sechs Kinder, tödlich geendet. Neun weitere Personen waren zum Teil schwer verletzt worden.

Ein vom Hubschrauber transportierter 700 Kilo schwerer Betonkübel war auf das Tragseil der "Schwarze-Schneid-Bahn" gestürzt. Eine Gondel wurde in die Tiefe gerissen, aus einer zweiten wurden Fahrgäste hinausgeschleudert. Bei den Opfern handelt es sich um Wintersportler aus Baden-Württemberg und Bayern.

Laut dem Urteil in erster Instanz hätte der Pilot nicht mit der schweren Außenlast über die in Betrieb befindliche Seilbahn fliegen dürfen. Nach dem Strafprozess war der 37-Jährige in volle Berufung gegangen.


12.06.2007


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Re: Gletscherbahn haftet für Hubschrauber-Unglück

Beitragvon NN » 28.08.2007, 12:35

OLG bestätigt erste Instanz im Seilbahnunglück von Sölden
Das Gericht hat eine Verschuldenshaftung der Bahnbetreiber verneint.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Entscheidung des Landesgerichtes Innsbruck im Zivilrechtsstreit rund um das Seilbahnunglück von Sölden bestätigt und damit ein Verschulden der Bergbahnen verneint.

Bei dem durch einen von einem Hubschrauber verlorenen Betonkübel ausgelösten Unfall am 5. September 2005 am Rettenbachferner im Ötztal waren neun Skifahrer aus Deutschland, unter ihnen sechs Kinder, tödlich verletzt worden. Neun weitere Personen waren zum Teil schwer verletzt worden.

Das Oberlandesgericht gab nach Angaben vom Dienstag weder den Berufungen der Kläger, noch der Berufung der Beklagten in der Hauptsache Folge.

Das Gericht schloss sich damit der Ansicht an, dass ein Verschulden der Ötztaler Gletscherbahnen nicht vorliege, " ... sodass eine Verschuldenshaftung - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verneint werden muss.

Außergewöhnliche Verkettung

Der bedauerliche Unfall ereignete sich aus Sicht der Verschuldenshaftung durch eine zufällige, außergewöhnliche Verkettung von damals völlig unbekannten und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit eines Seilbahnbetreibers nicht voraussehbaren Umständen und wurde selbst zum Anlassfall für sicherheitstechnische Neuerungen."

Das Berufungsgericht begründete weiters, dass es dahingestellt bleiben könne, ob die Beklagten jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hätten.

Wie bereits das Erstgericht begründete hätten die durch den herabfallenden Betonkübel ausgelösten Schwingungen des Seiles zu einer außergewöhnlichen Betriebsgefahr geführt, für die die Gletscherbahnen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz zu haften haben. Es bleibe bei einer "Haftung ohne Schuld".

Außerordentliche Revision

Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wurde vom OLG nicht zugelassen. Die Parteien hätten jedoch die Möglichkeit eine außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof zu erheben, wobei jedoch aufgezeigt werden müsste, dass die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage abhänge und über den Einzelfall hinausgehe.

Der Oberste Gerichtshof könne sodann selbst entscheiden, ob er sich mit dieser Rechtssache inhaltlich auseinandersetze oder die Revision zurückweise.

In der Zwischenzeit liegt das rechtskräftige Urteil gegen den Hubschrauberpiloten im Strafverfahren vor. Damit stehe die Verschuldenshaftung der Hubschrauberfirma fest. Diese Verschuldenshaftung der Firma sei weiterreichend als die vom Oberlandesgericht Innsbruck festgestellte Gefährdungshaftung der Bergbahnen Sölden, wie der Anwalt der Bergbahnen betonte.

Die Bergbahnen Sölden gingen davon aus, dass die Haftpflichtversicherung der Firma, die die Zahlungen an die Hinterbliebenen wieder aufgenommen hat, die berechtigten Forderungen der Hinterbliebenen und Verletzten ordnungsgemäß liquidiere.

Die Haftpflichtversicherungssumme belaufe sich auf zwölf Millionen Euro.


28.08.2007 11:34


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