Maschinist nicht schuld am Unglück im Axamer Lizum
(ca) – Ein Sessellift-Unglück 2005 im Skigebiet Axamer Lizum ging für den „betroffenen“ Maschinisten glimpflich aus. Der Mann, der in erster Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden war, wurde kürzlich von einem Berufungssenat des Innsbrucker Landesgerichts im Zweifel freigesprochen.
Der Unfall ereignete sich am 26. Februar 2005. Fahrgäste hatten „eigenartige Geräusche“ bei einer Stütze gehört und dies gemeldet. Der Maschinist ordnete eine Kontrollfahrt eines Kollegen an, der aber keine Unregelmäßigkeiten feststellen konnte. In der Folge stürzte aber ein vollbesetzter Vierer-Sessel etwa sechs Meter in die Tiefe. Zwei Wienerinnen und zwei Deutsche erlitten teils erhebliche Verletzungen.
Wie sich später herausstellte, war ein „technisches Gebrechen an einer Seilrolle“ die Ursache für den Unfall. Dem Maschinisten und seinem Kollegen, einem Stationsbediensteten, war vorgeworfen worden, den Lift nicht oder zu spät außer Betrieb genommen zu haben. Der Maschinist verteidigte sich damit, dass er keine Gefahr gesehen habe. „Es passiert in der Saison x-Mal, dass Fahrgäste sagen, es würde etwas klappern.“ Die Richter gaben der Berufung jedenfalls recht und hoben das erste Urteil auf. Begründung: Wegen des Gesprächs mit dem Stationsbediensteten sei der Maschinist nicht verpflichtet gewesen, mehr zu tun.
quelle = www.seilbahn.net