Pisten-Nachtfahrverbot: Keine nächtlichen Sperrungen in Tirol
Ab kommender Wintersaison wird es in den Salzburger Skigebieten nächtliche Pistenfahrverbote geben. Tirol wird nicht mitziehen.
Soll heißen: Von Betriebsschluss der Lifte bis kurz vor Betriebsbeginn am nächsten Morgen könnten jene Pisten gesperrt werden, wo eine Gefährdung für die Skifahrer durch die nächtliche Beschneiung und Präparierung entsteht. Die Reaktionen aus den Bundesländern fielen unterschiedlich aus. In der Steiermark kann man dem Salzburger "Nachtfahrverbot" jedenfalls einiges abgewinnen.
Die steirische Wirtschaftskammer-Fachgruppe der Seilbahnen ist bemüht, ein ähnliches Landesermächtigungsgesetz in der Grünen Mark umzusetzen.
Besonders gefährlich für die Skifahrer seien Seilwinden, an denen Pistenfahrzeuge auf steilen Hängen gesichert werden. Diese seien in der Finsternis kaum zu erkennen. Derzeit würden sich die Pistenbetreiber bemühen, die Hänge nachts abzusperren, wenn diese präpariert werden.
Ein Nachtfahrverbot würde keine ausgewiesenen und beleuchteten Nachtskipisten betreffen. Es gehe lediglich darum, die Nachtschwärmer vor den Gefahren der Präparierungsfahrzeuge im Dunkeln zu bewahren. Er wolle nicht "die Gemütlichkeit auf den Hütten ausrotten", aber nichts zu machen sei "fatal", so Fachgruppengeschäftsführer Peter Lackner.
Keine nächtlichen Sperrungen in Tirol
Keine nächtlichen Pistensperren für Skifahrer werden derzeit in Tirol überlegt. Dort würden auch die gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot fehlen, gab Ingo Karl, Obmann der Fachgruppe Seilbahnen, an. Man setze auf Koexistenz mit den Tourengehern, so lange es funktioniere.
Wenn gefährliche Arbeiten auf den Pisten vorgenommen werden, sperre man auch in Tirol. Es gebe aber keine grundlegenden Verbote, sondern lediglich eine Empfehlung. "Es gibt dann nicht wenige, die trotzdem gehen wollen. Dann kommt es natürlich zu Konfrontationen," sagte Karl. Dass der Gesetzgeber in Tirol hier im Moment keinen Handlungsbedarf sehe, liege vor allem daran, dass bisher wenig passiert sei.
Kein Nachtskifahrverbot in Vorarlberg
Auch in Vorarlberg scheint ein Nachtskifahrverbot im Moment nicht in Frage zu kommen. Die rechtliche Ausgangsbasis sei im Ländle anders als in Salzburg. Rechtsanwaltskammer-Präsident Sepp Manhart, Mitglied im Rechtssymposium des Fachverbands der Seilbahnen, empfiehlt eine "Kanalisierung" der nächtens abfahrenden Skifahrer und der aufsteigenden Tourengeher.
In Vorarlberg ist es etwa Skifahrern laut Straßengesetz erlaubt, "unproduktive Grundstücke" zu benützen, soweit sie nicht eingefriedet oder durch Aufschriften als gesperrt bezeichnet sind. Eine solche Absperrung ist nur zulässig, "soweit sie wirtschaftlich notwendig ist", heißt es im Gesetzestext.
Keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Verbot des nächtlichen Skifahrens auf den Pisten gibt es auch in Kärnten. WK-Fachgruppenobmann Wolfgang Löscher meinte dazu, dass keine Möglichkeit bestehe, ein landesweites Verbot zu verordnen: "Ich würde ein solches aber sehr begrüßen, weil den Skiläufern das hohe Risiko nicht bewusst ist, das sie da eingehen."
07.03.2007
quelle = www.tirol.com