Sölden-Unglück: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Piloten
Die Anglage wirft dem Piloten fahrlässige Gemeingefährdung vor.
Bei dem Unglück im September starben neun Menschen.
Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hat am Montag im Zusammenhang mit dem Unglück von Sölden Anklage gegen den Hubschrauberpiloten erhoben. Sie wirft ihm fahrlässige Gemeingefährdung vor.
Bei dem Unfall waren im vergangenen September neun Menschen getötet worden, weitere neun Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Ein Prozesstermin stand vorerst nicht fest.
Wie der zuständige Staatsanwalt Wilfried Siegele mitteilte, werfe die Anklage dem Piloten vor, entgegen der Verordnung des so genannten Luftverkehrsbetreiberzeugnisses und des Betriebshandbuches der Hubschrauberbetreiberfirma die Schwarze-Schneid-Bahn überflogen zu haben.
Durch eine Fehlfunktion der Auslösevorrichtung habe er dann die 680 Kilogramm schwere Außenlast verloren. Der Betonkübel stürzte auf das Tragseil und löste das Unglück aus.
Für den Unglückspiloten gelte die Unschuldsvermutung, wie der Staatsanwalt betonte. Gegen den Strafantrag gebe es kein Rechtsmittel. Die unmittelbare Folge sei die Verhandlung vor Gericht.
Am 5. September 2005 hatte der Lastenhubschrauber beim Flug über das Skigebiet Sölden in Tirol den rund 700 Kilogramm schweren Betonkübel verloren, der auf eine der Gondeln stürzte und sie in die Tiefe riss.
Aus einer zweiten Gondel wurden durch die Schwingungen des Seils sechs Skifahrer hinausgeschleudert und getötet. Bei dem Unglück starben neun Deutsche, darunter sechs Kinder im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren.
20.03.2006
quelle = tirol.com